- Selbstbindung der Verwaltung
- Selbstbindung f der Verwaltung ≈ requirement that administrative authorities should be bound by their previous practices and decisions
German-english law dictionary. 2013.
German-english law dictionary. 2013.
Selbstbindung der Verwaltung — Selbstbindung der Verwaltung, die bei behördlichen Ermessensentscheidungen zu beachtende Auswirkung des Gebots der Rechtsanwendungsgleichheit. Eine Behörde darf von einer mehrmals in gleicher Weise ausgeübten Ermessenshandhabung oder einer… … Universal-Lexikon
Selbstbindung der Verwaltung — Die Selbstbindung der Verwaltung ist eine Rechtsfigur des Verwaltungsrechts und bezeichnet die Bindung einer Verwaltungsbehörde durch eigenes, früheres Handeln. Im Verwaltungsrecht sind die Mehrzahl der zu treffenden Entscheidungen solche, in… … Deutsch Wikipedia
Öffentliche Verwaltung — ist der Oberbegriff für die Verwaltungen, die Aufgaben des Staates oder anderer Körperschaften des Öffentlichen Rechtes wahrnehmen. Nimmt sie Aufgaben des Staates wahr, ist sie der administrative Teil der Exekutive (vollziehenden Gewalt). Deshalb … Deutsch Wikipedia
Fachteil in der Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung (VSF) — Dienstvorschriften des Bundesministeriums der Finanzen an die Zolldienststellen zu den Rechtsgrundlagen im Aufgabenbereich der deutschen Zollverwaltung. Sie betreffen nicht nur das Zollrecht, sondern sämtliche Rechtsgebiete, bes. auch die vom… … Lexikon der Economics
Direkte Demokratie in der Schweiz — Die Direkte Demokratie ist in der Schweiz nicht nur eine Staatsform, sondern vor allem eine Volksgesinnung [1]. Sie ermöglicht den Stimmbürgern auf allen Staatsebenen (Gemeinde, Kanton, Bundesstaat) als oberste Gewalt (Souverän) [2]… … Deutsch Wikipedia
Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland — Bundeswehr Führung Oberbefehlshaber … Deutsch Wikipedia
Allgemeines Willkürverbot — Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem „Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Überblick 1.2 Prüfung von Gleichheitsrechten im Unterschied zu den Freiheitsrechten 1.3… … Deutsch Wikipedia
Gleichbehandlungsgrundsatz — Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem „Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Überblick 1.2 Prüfung von Gleichheitsrechten im Unterschied zu den Freiheitsrechten 1.3… … Deutsch Wikipedia
Gleichheitsgrundsatz — Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem „Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Überblick 1.2 Prüfung von Gleichheitsrechten im Unterschied zu den Freiheitsrechten 1.3… … Deutsch Wikipedia
Gleichheitsrecht — Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem „Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Überblick 1.2 Prüfung von Gleichheitsrechten im Unterschied zu den Freiheitsrechten 1.3… … Deutsch Wikipedia
Gleichheitsrechte — Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem „Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Überblick 1.2 Prüfung von Gleichheitsrechten im Unterschied zu den Freiheitsrechten 1.3… … Deutsch Wikipedia